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Qualitäts-Politik

Die Klinikleitung verpflichtet sich gegenüber den Patienten und Vertragspartnern alle Tätigkeiten und Dienstleistungen wie

      · ärztliche Betreuung und Behandlung

      · Heilmaßnahmen, Diagnostik und Therapien

      · allgemeine und individuelle Patientenbetreuung

in allen Phasen der Dienstleistung in hoher Qualität nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Zu den Aufgaben aller Bereiche und Therapien gehört die Förderung des Qualitätsbewusstseins im Dienste des Patienten. Die Führungskräfte sind verpflichtet, dieses Qualitätsbewusstsein zu fördern.

Qualitätsverbesserungen bezüglich aller Tätigkeiten müssen ein kontinuierlicher Prozess sein; sie müssen planmäßig und systematisch begonnen und verfolgt werden. Dies gilt für alle Bereiche des Unternehmens.

Die Aus- und Weiterbildung ist danach zu beurteilen, in welchem Maße sie dem Patienten, dem Qualitätsfortschritt der Abläufe und dem Qualitätsbewusstsein dient.

Die Unternehmensleitung stellt alle notwendigen materiellen Voraussetzungen hierfür zur Verfügung.