Die ganztags ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitation hat
die Aufgabe, die aus einer Schädigung folgenden Fähigkeitsstörungen und
dadurch diese bedingten Beeinträchtigungen zu beseitigen oder - so weit
wie möglich - zu mildern.
Es ist das übergeordnete Ziel, dem
Rehabilitanten die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche und
berufliche Leben zu ermöglichen.
Hierbei sind Kostenträger spezifische Rehabilitationsziele zu berücksichtigen:
Die Krankenversicherung
(KV) tritt in der Regel für Patienten ein, die Altersruhegeld beziehen.
Die Rehabilitationsbehandlung zielt insbesondere auf die Vermeidung
einer drohenden Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit ab.
Die gesetzliche Rentenversicherung
(RV) erbringt medizinische und berufsfördernde Leistungen zur
Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erheblich
gefährdet oder bereits gemindert ist. Ziel ist es, die Gefährdung
abzuwenden, oder aber, wenn die Erwerbsfähigkeit bereits gemindert ist,
diese zu bessern oder wieder herzustellen.
Die gesetzliche Unfallversicherung oder
Berufsgenossenschaft (BG) tritt immer dann ein, wenn durch einen
Arbeitsunfall eine Körperverletzung oder eine Gesundheitsschädigung mit
Minderung der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist. Ähnlich wie bei der RV
soll im Rahmen einer Reha-Behandlung ebenso eine Minderung der
Erwerbsfähigkeit, in diesem Fall die Auswirkungen der Unfallfolgen,
beseitigt oder gebessert werden. Bleiben Dauerschäden, soll dem
Verletzten nach seiner Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung
seiner Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeiten möglichst auf Dauer
eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben ermöglicht werden.
Die Weserland-Kliniken sind Partner nahezu aller Kostenträger.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rehabilitationsbehandlung, rufen Sie uns bitte an. Wir informieren und beraten Sie gern.
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