Gem. § 6 MPBetrV muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr
als 20 Beschäftigten ab dem 01.01.2017 einen Beauftragten für
Medizinproduktsicherheit benennen und Kontaktdaten in Form einer
Erreichbarkeit per Email auf der Homepage veröffentlichen.
Der Beauftragte für Medizinproduktsicherheit nimmt als zentrale
Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber
wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und
Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von
Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven
Maßnahmen
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung
zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und
Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der
Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des
Medizinproduktgesetzes in den Gesundheitseinrichtungen
Vgl. dazu § 6 Abs. 1 nd 2 MPBetrV in der Fassung vom 01.01.2017.
Sie erreichen den Beauftragten für Medizinproduktsicherheit unter:
Telefon 05707 93220 oder medizinproduktesicherheit@weser-residenz.de