Die Dauer einer Rehamaßnahme beträgt grundsätzlich 21 Tage. Eine abweichende
Aufenthaltsdauer ist von der Kasse zu genehmigen und auf dem Arztschein zu
vermerken. Eine Verlängerung der Maßnahme kann insbesondere bei
Rehabilitationen in Betracht kommen, wenn das aus medizinischen
Gründen dringend erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu
erreichen. Dabei ist insbesondere der bisherige Genesungsverlauf des Patienten, die Schwere
der Erkrankung und die Prognose zu berücksichtigen.
Bei
ambulanten Maßnahmen von kürzerer Dauer und bei ausschließlicher
Anwendung von Heilmitteln zur Fortsetzung der rehabilitativen Versorgung
handelt es sich nach den kurmedizinischen Prinzipien nicht um Kuren im
Sinne des Kurarztvertrages.
|