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Leistungsdauer

Die Dauer einer Rehamaßnahme beträgt grundsätzlich 21 Tage. Eine abweichende Aufenthaltsdauer ist von der Kasse zu genehmigen und auf dem Arztschein zu vermerken. Eine Verlängerung der Maßnahme kann insbesondere bei Rehabilitationen in Betracht kommen, wenn das aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Dabei ist insbesondere der bisherige Genesungsverlauf des Patienten, die Schwere der Erkrankung und die Prognose zu berücksichtigen.

Bei ambulanten Maßnahmen von kürzerer Dauer und bei ausschließlicher Anwendung von Heilmitteln zur Fortsetzung der rehabilitativen Versorgung handelt es sich nach den kurmedizinischen Prinzipien nicht um Kuren im Sinne des Kurarztvertrages.