Medizinische Leistungen in der Rehabilitation sind von der Erfüllung
bestimmter persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
abhängig.
Die persönlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn
die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich
gefährdet oder bereits gemindert ist und durch die Rehabilitationsleistung voraussichtlich entweder
- bei erheblicher Gefährdung die Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet oder
- bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert / wiederhergestellt oder
- der Eintritt von Berufs- / Erwerbsunfähigkeit abgewendet werden kann.
Auch
wer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bezieht, kann eine
Heilbehandlung erhalten, wenn dadurch die Berufs- oder Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
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