In den meisten Fällen regt der Hausarzt die Heilbehandlung an. Auch
der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, die Betriebsärzte oder
andere Mediziner, die den Versicherten begutachten oder behandeln (z.
B. Krankenhaus- oder Klinikärzte), können eine Heilbehandlung
empfehlen. Oft kommt die Anregung auch direkt von der Krankenkasse. Sie
können auch selbst Ihren Arzt auf die Möglichkeit einer Heilbehandlung
hinweisen, wenn Sie der Meinung sind, Ihre Erwerbsfähigkeit sei
erheblich gefährdet oder gemindert.
Eine
Heilbehandlung muss beantragt werden! Der Antrag kann beim zuständigen
Rentenversicherungsträger, bei dessen Auskunfts- und Beratungsstellen
bzw. Geschäftsstellen, bei den Versichertenältesten aber auch bei den
Krankenkassen, beimVersicherungsamt oder bei der Wohnsitzgemeinde
gestellt werden. Dort liegen auch die Antragsformulare aus. Sie tragen
zur Beschleunigung des Verfahrens bei, wenn Sie dem Antrag den
hausärztlichen Befundbericht beifügen. Reicht dieser für eine Entscheidung
nicht aus, wird die Rentenversicherung eine ärztliche Untersuchung bzw.
Begutachtung veranlassen und im Anschluss daran prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Einleitung einer Heilbehandlung erfüllt sind.
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