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Wie komme ich zu einer Rehamaßnahme?

In den meisten Fällen regt der Hausarzt die Heilbehandlung an. Auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, die Betriebsärzte oder andere Mediziner, die den Versicherten begutachten oder behandeln (z. B. Krankenhaus- oder Klinikärzte), können eine Heilbehandlung empfehlen. Oft kommt die Anregung auch direkt von der Krankenkasse. Sie können auch selbst Ihren Arzt auf die Möglichkeit einer Heilbehandlung hinweisen, wenn Sie der Meinung sind, Ihre Erwerbsfähigkeit sei erheblich gefährdet oder gemindert.

Eine Heilbehandlung muss beantragt werden! Der Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger, bei dessen Auskunfts- und Beratungsstellen bzw. Geschäftsstellen, bei den Versichertenältesten aber auch bei den Krankenkassen, beimVersicherungsamt oder bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Dort liegen auch die Antragsformulare aus. Sie tragen zur Beschleunigung des Verfahrens bei, wenn Sie dem Antrag den hausärztlichen Befundbericht beifügen. Reicht dieser für eine Entscheidung nicht aus, wird die Rentenversicherung eine ärztliche Untersuchung bzw. Begutachtung veranlassen und im Anschluss daran prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einleitung einer Heilbehandlung erfüllt sind.