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Teilstationäre Rehabilitation

Um die Rehabilitation flexibler auf die Verhältnisse des Einzelnen abstimmen zu können, bieten die Rentenversicherungsträger seit einiger Zeit auch teilstationäre Leistungen an. Sie unterscheiden sich von einem stationären Aufenthalt dadurch, dass der Patient nicht “rund um die Uhr” betreut wird. Er sucht die wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung nur während der Therapiezeiten auf und verbringt die Abenden und Wochenenden zu Hause.

Diese Form der Rehabilitation ist vor allem für solche Patienten interessant, bei denen aus persönlichen Gründen (z. B. Unabkömmlichkeit wegen Pflege eines Kindes, berufliche Zwänge) eine auswärtige Unterbringung nicht in Frage kommt. Die teilstationäre Rehabilitation kann in Betracht kommen anstelle stationärer Rehabilitationsleistungen oder zu deren Verkürzung. Bei einer teilstationären Heilbehandlung muss vom Patienten nichts zugezahlt werden.