Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen dienen dazu, bestehende
Fähigkeitsstörungen zu beseitigen oder zu reduzieren, eine
Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern und dem
Patienten Hilfen zum besseren Umgang mit seiner Krankheit bzw.
Behinderung zu geben. Ziel kann auch die Festigung des
Behandlungserfolges im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung sein.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen kommen dann in Betracht, wenn
andere Möglichkeiten der ambulanten Behandlung bzw. Rehabilitation
nicht ausreichend sind. Dabei geht es darum, körperliche, geistig und
seelisch bedingte Behinderungen und Beeinträchtigungen auszugleichen,
zur Selbsthilfe anzuleiten sowie den Patienten und ggf. seine
Angehörigen zu beraten.
Ziel
Die
stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist eine zielgerichtete, komplexe
medizinische Leistung, die an ein qualifiziertes, strukturiertes und an
den Fähigkeitsstörungen spezifisch orientiertes Angebot gebunden ist.
Sie wird ausschließlich in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt,
mit denen ein Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V besteht. Im
Mittelpunkt steht die gezielte diagnostische und therapeutische Arbeit
an den Funktionseinschränkungen in Beruf und Alltag sowie die
Motivierung zur aktiven Krankheitsbewältigung und der Aufbau eines
eigenverantwortlichen Gesundheitsbewußtseins.
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