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Stationäre Rehabilitation

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen dienen dazu, bestehende Fähigkeitsstörungen zu beseitigen oder zu reduzieren, eine Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern und dem Patienten Hilfen zum besseren Umgang mit seiner Krankheit bzw. Behinderung zu geben. Ziel kann auch die Festigung des Behandlungserfolges im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung sein. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen kommen dann in Betracht, wenn andere Möglichkeiten der ambulanten Behandlung bzw. Rehabilitation nicht ausreichend sind. Dabei geht es darum, körperliche, geistig und seelisch bedingte Behinderungen und Beeinträchtigungen auszugleichen, zur Selbsthilfe anzuleiten sowie den Patienten und ggf. seine Angehörigen zu beraten.

Ziel

Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme ist eine zielgerichtete, komplexe medizinische Leistung, die an ein qualifiziertes, strukturiertes und an den Fähigkeitsstörungen spezifisch orientiertes Angebot gebunden ist. Sie wird ausschließlich in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt, mit denen ein Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V besteht. Im Mittelpunkt steht die gezielte diagnostische und therapeutische Arbeit an den Funktionseinschränkungen in Beruf und Alltag sowie die Motivierung zur aktiven Krankheitsbewältigung und der Aufbau eines eigenverantwortlichen Gesundheitsbewußtseins.